Sperrmüll kann auch gewerblich gesammelt werden

Mit Datum vom heutigen Tage hat das Bundesverwaltungsgericht die mit Spannung erwartete Entscheidung zu der Rechtsfrage, ob Sperrmüll Gegenstand einer gewerblichen Sammlung sein kann, getroffen. Im Ergebnis hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass Sperrmüll gewerblich gesammelt werden kann, da Sperrmüll nicht zu den gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen gehört, die an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen.

Die weiteren Details werden sich aus den Urteilsgründen ergeben, die derzeit noch nicht vorliegen. Der Link zu der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts vom heutigen Tage ist beigefügt [Link].

Insgesamt ist aber jedenfalls festzuhalten, dass die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ganz im Sinne der privaten Entsorgungswirtschaft ist.

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Köln, 23.02.2018

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