Energie-Audits in Unternehmen – Pflicht und Kür.

Seit dem 05.12.2015 ist gesetzlich vorgeschrieben, was lange Zeit von vielen Unternehmen nur als überobligatorisches „Nice-to-have“ betrachtet wurde: Die Pflicht zur Durchführung eines Energie-Audits. Zwar trifft diese Verpflichtung zunächst nur auf Großunternehmen zu, die nicht als KMU (kleine und mittlere Unternehmen) gelten. Doch kann es auch für KMU vor allem mit Blick auf steuerliche Vergünstigungen und Einsparungen nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ratsam sein, auf freiwilliger Basis ein Energie-Audit durchzuführen oder sogar ein Energie- bzw. Umwelt-Management-System einzurichten.

So können z.B. Unternehmen der Recycling- und Entsorgungswirtschaft, aber auch vieler anderer Branchen, als Unternehmen des produzierenden Gewerbes nach § 10 StromStG (Stromsteuergesetz) von einer Steuerentlastung profitieren, wenn sie ein Energie- oder Umwelt-Management-System bzw. bei KMU auch lediglich ein Energie-Audit in ihrem Unternehmen durchgeführt bzw. eingerichtet haben. Als Unternehmen des produzierenden Gewerbes zählen nach § 2 Abs. 3 StromStG Unternehmen der Sparten Bergbau/Steine und Erden, Unter-nehmen des verarbeitenden Gewerbes (hierunter fällt auch die Recyclingwirtschaft), der Energie- und Wasserversorgung sowie des Baugewerbes. Voraussetzung ist ein Mindestjahresverbrauch an Strom in Höhe von 1 GW. Dieser so genannte „Spitzensteuerausgleich“ kann zu Einsparungen von mehreren 1.000 EUR, bei Unternehmen mit höherem Stromverbrauch sogar mehreren 10.000 EUR jährlich führen. Darüber hinaus ist die Einrichtung von Energie- und Umwelt-Management-Systemen bzw. Energie-Audits auch Voraussetzung für die Inanspruchnahme der so genannten „besonderen Ausgleichsregelung“ nach § 64 EEG 2014. Nach dieser Vorschrift können stromkosten-intensive Unternehmen eine Erstattung der in den Stromkosten enthaltenen EEG-Umlage beantragen. Auch hierfür ist u.a. ein Mindest-verbrauch an selbstverbrauchtem Strom von 1 GW an einer Abnahmestelle Voraussetzung. Ab einem Verbrauch von 5 GW ist die Einrichtung eines Energie- oder Umwelt-Management-Systems zwingend; wer bei einem solchen Verbrauch lediglich ein Energie-Audit durchführt, kann die besondere Ausgleichsregelung des EEG für sich nicht geltend machen. Da die EEG-Umlage zurzeit mit 6,345 Cent pro Kilowattstunde zu Buche schlägt, ist die Inanspruchnahme der Ausgleichsregelung bei entsprechend hohem Stromverbrauch für viele Unternehmen sehr lukrativ. Zu den weiteren Details der besonderen Ausgleichsregelung verweisen wir auf unseren letzten Newsflash (03/2016).

Was ist nun Pflicht und wo lohnen sich freiwillige Maßnahmen?

Zum Hintergrund: Die gesetzliche Grundlage für die Pflicht zur Durchführung von Energie-Audits in Großunternehmen ist § 8 EDL-G (Energiedienstleistungs-Gesetz). Hiervon sind alle Unternehmen betroffen, die keine KMU sind. KMU-Unternehmen sind solche, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen maximalen Jahresumsatz von 50 Mio. EUR oder eine maximale Jahresbilanzsumme von 43 Mio. EUR erzielen. Zu beachten ist, dass die Unternehmensgröße sich hierbei nicht auf einzelne juristische Personen bezieht, sondern auch konzernverbundene Unternehmen ab einer Beteiligung von mehr als 25% sowohl national als auch international mit berücksichtigt werden. Wer hiernach kein KMU, sondern ein Großunternehmen ist, muss nach dem EDL-G nicht nur einmalig ein Energie-Audit durchführen, sondern ist fortan zur Wiederholung eines weiteren Audits alle vier Jahre verpflichtet. Alternativ konnten betroffene Unternehmen auch einen Nachweis über den Beginn der Einrichtung eines Energie- oder Umwelt-Management-Systems bis zum 05.12.2015 vorlegen. In diesen Fällen räumt das Gesetz dem Unternehmen eine Übergangsfrist bis 31.12.2016 ein, um den Nachweis der abgeschlossenen Zertifizierung vorzulegen. Die Verpflichtung ist bußgeldbewehrt und kann bei Nichtbeachtung mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Im Gegensatz zum Energie-Audit, welches in Deutschland nach DIN EN 16247-1 durchgeführt wird, wird mit einem Energie-Management-System nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umwelt-Management-System gemäß EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess mit Blick auf Energieeinsparungen und Effizienzpotentiale umgesetzt. Bei Energie-Audits geht es lediglich um die Analyse des Ist-Zustands. Etwaige Verbesserungen sind freiwillig. Energie- und Umwelt-Management-Systeme erfordern dagegen eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle. Wird der kontinuierliche Verbesserungsprozess nicht verfolgt, droht der Verlust der Zertifizierung. Analysiert werden in beiden Verfahren die Energieverbrauchsdaten sowie Lastprofile einschließlich einer eingehenden Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden, Anlagen, Betriebsabläufen und des Transports. Als Ergebnis der Analyse erhält das Unternehmen Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz mit entsprechenden Umsetzungsplänen. Dies beinhaltet auch Informationen über anwendbare Zuschüsse und Beihilfen, geeignete Wirtschaftlichkeitsanalysen sowie Vorschläge für konkrete Mess- und –Nachweisverfahren für eine Abschätzung der Einsparung nach der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen. Eine Liste möglicher Energieauditoren führt das BAFA. Die Zertifizierung nach der ISO 50001 wird ausschließlich von akkreditierten Konformitätsbewertungsstellen, abrufbar z.B. über die Website der Deutschen Akkreditierungsstelle, durchgeführt.

Fazit: Für viele Unternehmen ist die Einrichtung entsprechender Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz zwar nicht verpflichtend, sollte aber dennoch in Betracht gezogen werden. Erfahrungsgemäß lassen sich viele Unternehmen die existierenden Einsparmöglichkeiten schlichtweg aus Unkenntnis entgehen. Mit einem guten Energieberater, der eine möglichst unabhängige Analyse der Einsparmöglichkeiten durchführt, kann ein Unternehmen nicht nur teilweise erhebliche Kostensenkungen erzielen; darüber hinaus stehen auch für viele Projekte Fördermittel, beispielsweise der KfW, zur Verfügung. Es kann sich also durchaus lohnen, das bisher von vielen vernachlässigte Thema „Energieeffizienz“ mit auf die Agenda zu nehmen.

Ihr Team von

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Köln, 18.02.2016

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